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Aktueller Hinweis: Wenn EfA-Leistungen im Rahmen der Erfüllung hoheitlicher Aufgaben nachgenutzt werden, fällt im FIT-Store auf dem Marktplatz für EfA-Leistungen seitens der FITKO keine Umsatzsteuer an. Entgeltfelder sind weiterhin zu befüllen. Link zu weiteren Informationen

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