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Aktueller Hinweis: Wenn EfA-Leistungen im Rahmen der Erfüllung hoheitlicher Aufgaben nachgenutzt werden, fällt im FIT-Store auf dem Marktplatz für EfA-Leistungen seitens der FITKO keine Umsatzsteuer an. Entgeltfelder sind weiterhin zu befüllen. Link zu weiteren Informationen

Online-Sprechstunde SPEZIAL

Thema: Umstellung auf Netto-Entgelte
bzw. Optimierung der Rechnungsstellung bezüglich
Nachvollziehbarkeit der ausgewiesenen Umsatzsteuer

📆 Mittwoch, 11. Juni 2025, von 13 bis 14 Uhr

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