Aktueller Hinweis: Wenn EfA-Leistungen im Rahmen der Erfüllung hoheitlicher Aufgaben nachgenutzt werden, fällt im FIT-Store auf dem Marktplatz für EfA-Leistungen seitens der FITKO keine Umsatzsteuer an. Entgeltfelder sind weiterhin zu befüllen. Link zu weiteren Informationen
Online-Sprechstunde SPEZIAL
Thema: Umstellung auf Netto-Entgelte
bzw. Optimierung der Rechnungsstellung bezüglich
Nachvollziehbarkeit der ausgewiesenen Umsatzsteuer
📆 Mittwoch, 11. Juni 2025, von 13 bis 14 Uhr