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Warum gibt es EfA-Marktplatz-Anbieter?
Die beiden Anbieter im EfA-Marktplatz, FITKO und govdigital, ermöglichen einen rechtssicheren Austausch digitaler Verwaltungsleistungen zwischen Bundesländern sowie zwischen Bundesländern und Kommunen.
Durch die unterschiedlichen Inhouse-Modelle der Anbieter, können EfA-Leistungen von Ländern und Kommunen ohne Ausschreibung nachgenutzt werden. FITKO und govdigital stellen dafür weitgehend einheitliche und standardisierte Verträge und AGB bereit. Das reduziert Aufwand bei Vertragsgestaltung und Vertragsmanagement, erleichtert die Bereitstellung sowie die Weitergabe von EfA-Leistungen und ermöglicht es, die Digitalisierung und Weiterentwicklung von Teilprozessen im EfA-Marktplatz weiter voranzubringen.

Herausforderung
Das Onlinezugangsgesetz (OZG) setzt als Ziel, dass jedes Bundesland digitale Verwaltungsleistungen so entwickelt, dass andere Länder (und Kommunen) diese problemlos nachnutzen können. So muss ein Onlinedienst nicht mehrfach neu entwickelt werden. Dafür sind gemeinsame technische und rechtliche Grundlagen notwendig, die eine Zusammenarbeit über Ländergrenzen hinweg ermöglichen.

Lösung
Die zentrale Rolle der EfA-Marktplatz-Anbieter und deren mittelbarer und unmittelbarer Träger ermöglicht es, dass Verträge bilateral zwischen Anbieter und Bereitsteller sowie zwischen Anbieter und Bund, Ländern oder Kommunen ohne Ausschreibungen geschlossen werden können. Die Vernetzung über den EfA-Marktplatz führt dazu, dass EfA-Leistungen digital, effizient und bundesweit angeboten werden können.

Ergebnis
Die EfA-Marktplatz-Anbieter ermöglichen ein hohes Maß an Verbindlichkeit sowie Vertragsstandardisierung und dadurch die digitale Umsetzung der Idee von EfA „Einer für Alle“. Bund und Länder können ihre betriebsfertigen digitalen EfA-Leistungen für die Nachnutzung bereitstellen oder selbst – ebenso wie Kommunen – Verwaltungsleistungen als Nachnutzer beziehen.
EfA-Marktplatz-Anbieter: FITKO, govdigital und ihre Aufgaben
Der EfA-Marktplatz wird derzeit von zwei Anbietern unterstützt, die sich ergänzen:

FITKO ermöglicht den Leistungsaustausch zwischen Bund und Ländern.
govdigital bietet zudem eine Reichweite bis in die Kommunen.
Wie sehen die Verträge aus?
Musterverträge und AGB des jeweiligen EfA-Marktplatz-Anbieters für beide Vertragsverhältnisse (Bereitsteller oder Nachnutzende) stehen auf den Anbieter-Seiten zur Verfügung. Die Musterverträge können jederzeit zur Ansicht heruntergeladen werden. Die tatsächlichen Verträge entstehen während des Bereitstellungs- bzw. Bestellprozesses und werden ab Entwurf in der digitalen Vertragsmappen der Beteiligten im EfA-Marktplatz gespeichert.
Übrigens: Auch für das Vertragsverhältnis zwischen einer Bündelnder Organisation und ihren Klienten (Sub-Nachnutzung) stehen Vertragsmuster zur Ansicht zur Verfügung.
Finden Sie Ihre Rolle im EfA-Marktplatz
Welche Rolle die richtige für Ihre Organisation ist und alle weiteren Informationen rund um den Marktplatz für EfA-Leistungen finden Sie in unserem FAQ-Bereich.