Das Oster-Release ist raus – mit vielen tollen und wichtigen Features! Diesmal ist sogar die Mitwirkung der Nutzenden gefragt…alles nachzulesen in den Release Notes (PDF).
Inhalt (Stand März 2025)
1. Allgemeines zum EfA-Marktplatz
In diesem Abschnitt werden allgemeine Fragen zum EfA-Marktplatz beantwortet.
Was ist der Marktplatz für EfA-Leistungen?
Ist der EfA-Marktplatz verbindlich?
Wer kann den EfA-Marktplatz nutzen?
Was ist eine EfA-Leistung?
Was ist eine EfA-Finanziert-Leistung?
Wer sind die Anbieter (Vertragspartner) im Marktplatz?
Was bedeutet „einheitliche Verträge“ für die Bereitstellung von EfA-Leistungen?
2. Meine Organisation und der EfA-Marktplatz
Hier gibt es Antworten auf Fragen zu Rollen und Prozesse im EfA-Marktplatz.
Was bedeutet Inhouse-Verhältnis?
Wo kann ich mir Musterverträge ansehen?
Welche Rolle im EfA-Marktplatz ist die richtige für meine Organisation?
Wie kann meine Organisation den EfA-Marktplatz nutzen?
Wie registriere ich mich und meine Organisation im Marktplatz?
Häufig gestellte Fragen zum EfA-Marktplatz
1. Allgemeines zum EfA-Marktplatz
In diesem Abschnitt werden allgemeine Fragen zum EfA-Marktplatz beantwortet.
Was ist der Marktplatz für EfA-Leistungen?
Der Marktplatz für EfA-Leistungen (auch EfA-Marktplatz genannt) ist ein Produkt des IT-Planungsrats und ermöglicht den bundesweiten Austausch digitaler Leistungen.
Neben Kernfunktionalitäten, Informationen, Vertragsanbahnung und Vertragsschluss, nimmt sich der der EfA-Marktplatz schrittweise auch organisatorischen, vergaberechtlichen, prozessualen und wirtschaftlichen Aspekten der Nachnutzung von EfA-Leistungen an.
Interessierte Kommunen, öffentliche IT-Dienstleister und Bundesländer können sich im Marktplatz für EfA-Leistungen registrieren und akkreditieren. Dazu müssen sie weder Träger von FITKO sein, noch Mitglied bei govdigital eG, jedoch in einem Inhouse-Verhältnis zu mindestens einem der beiden Anbieter stehen.
Ist der EfA-Marktplatz verbindlich?
Seit 2024 ist der EfA-Marktplatz verbindlich
Der Marktplatz für EfA-Leistungen ist seit dem Jahr 2024 die zentrale Plattform für die Nachnutzung von EfA-Leistungen. Im Beschluss des IT-Planungsrats heißt es dazu: „Der IT-Planungsrat beschließt, dass der Marktplatz für die digitale Verwaltung als Plattform zum Ebenen übergreifenden Austausch von IT-Leistungen von Bereitstellern und Nachnutzern der EfA-Leistungen spätestens ab dem 01.04.2024 verbindlich zu nutzen ist.(…)“
Wer kann den EfA-Marktplatz nutzen?
Interessierte Kommunen, öffentliche IT-Dienstleister und Bundesländer können sich im Marktplatz für EfA-Leistungen registrieren und akkreditieren.
Dazu müssen die Organisationen weder Träger der FITKO sein, noch müssen sie Mitglied bei govdigital eG sein. Voraussetzung für eine erfolgreiche Registrierung und Akkreditierung im EfA-Marktplatz, ist in ein so genanntes Inhouse-Verhältnis zu mindestens einer der beiden Anbieter.
Weiterführende Links:
Was ist eine EfA-Leistung?
„Einer für Alle“ (EfA) beschreibt die Idee, dass eine einmal entwickelte digitale Verwaltungsanwendung für alle Behörden und Verwaltungen nutzbar sein soll. Das bedeutet, dass ein Bundesland oder eine Allianz aus mehreren Bundesländern eine digitale Verwaltungsleistung zentral entwickelt und betreibt.
Üblicherweise sind Entwicklung und Betrieb bei einem öffentlichen IT-Dienstleister beauftragt worden.
Was hat der EfA-Marktplatz damit zu tun?
Eine EfA-Leistung kann in den Marktplatz eingestellt und anschließend anderen IT-Dienstleistern, Verwaltungen, Behörden, Bundesländern und Kommunen zur Bestellung angeboten werden.
Was sind EfA-Mindestanforderungen?
EfA-Mindestanforderungen sind Kriterien, die von Bund und Ländern entwickelt wurden, um die Nachnutzbarkeit im Sinne des EfA-Prinzips sicherzustellen.
Was ist eine EfA-Finanziert-Leistung?
Bund und Länder haben eine Auswahl an EfA-Leistungen in den Mittelpunkt gestellt, welche besonders häufig von Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen genutzt werden. Dabei handelt es sich um vorherige Fokusleistungen und Leistungen von föderalem Interesse. Diese EfA-Leistungen werden aktuell mit besonderer finanzieller Unterstützung durch Bund und Länder bis in die Kommunen bereitgestellt. Im Marktplatz sind sie nach Veröffentlichung durch dieses Symbol als „EfA-Finanziert“ gekennzeichnet:
Weitere Informationen zu EfA-Finanziert, einen externen Link zum Beschluss des IT-Planungsrats sowie eine Liste der im Marktplatz verfügbaren finanzierten Leistungen, finden Sie in der Systemhilfe.
Wer sind die Anbieter (Vertragspartner) im EfA-Marktplatz
Anbieter haben im EfA-Marktplatz eine zentrale Funktion: Sie schließen als Vertragspartner Bereitstellungsverträge mit Bereitstellern von EfA-Leistungen und Nachnutzungsverträge mit Kunden und Bündelnden Organisationen.
Anbieter ermöglichen durch ihre unterschiedlichen Inhouse-Modelle die rechtlich verbindliche und organisatorisch sichere Nachnutzung von EfA-Leistungen über alle föderalen Ebenen hinweg bis in die Kommunen.
Es gibt aktuell zwei Anbieter im EfA-Marktplatz, die sich ergänzen und gemeinsam in der Lage sind, EfA-Nachnutzung im gesamten Bundesgebiet zu ermöglichen – FITKO und govdigital.
- Anbieter FITKO ermöglicht einen Leistungsaustausch unter den Trägern der FITKO – das sind alle Länder und der Bund.
- Anbieter govdigital bietet zudem eine Reichweite bis in die Kommunen.
Was bedeutet „einheitliche Verträge“ für die Bereitstellung von EfA-Leistungen?
Seit März 2023 verwenden die Anbieter FITKO und govdigital inhaltlich mehrheitlich identische Bereitstellungs-AGB und -Vertragsvorlagen. Eine EfA-Leistung kann damit zwei Anbietern unter identischen Bedingungen angeboten werden. Für Bereitsteller ist damit die Abgabe eines EfA-Angebots an beide Anbieter deutlich vereinfacht, die Vertragsketten sind eindeutig und überschaubar.
Der Marktplatz ermöglicht mit diesem Schritt einen rechtlichen EfA-Leistungsstandard. Damit wurde ein Änderungswunsch der Länder umgesetzt. Vertragsänderungen werden künftig im Gleichschritt zwischen FITKO und govdigital erfolgen. Mit dem rechtlichen Standard werden juristische Prüfungen für unterschiedliche Verträge vermieden und das Vertragsmanagement entlastet.
2. Meine Organisation und der EfA-Marktplatz
Hier gibt es Antworten auf Fragen zu Rollen und Prozesse im EfA-Marktplatz.
Was bedeutet Inhouse-Verhältnis?
Damit sich Organisationen im Marktplatz für EfA-Leistungen registrieren und akkreditieren können, müssen sie in einem Inhouse-Verhältnis zu einem der beiden Anbieter FITKO oder govdigital eG stehen.
Inhouse-Verhältnis zu Anbieter FITKO:
In einer Inhouse-Beziehung zu Anbieter FITKO stehen unmittelbare Verwaltung des Bundes und der Bundesländer.
Inhouse-Verhältnis zu Anbieter govdigital eG:
Eine Inhouse-Beziehung zu Anbieter govdigital eG haben Genossenschaftsmitglieder, IT-Dienstleister und deren Träger bzw. Gesellschafter und Kommunen als Träger ihres regionalen IT- Dienstleisters (insofern dieser Mitglied der govdigital eG ist).
Aufgrund der Mitgliedschaft der FITKO besteht zudem ein Inhouse-Verhältnis der govdigital eG zur gesamten unmittelbaren Verwaltung des Bundes und der Bundesländer.
Wo kann ich mir Musterverträge ansehen?
Muster von Vertragsdokumenten und Ansichten von Abstimmungen betreffen unterschiedliche Vertragsbeziehungen zwischen den Akteuren.
- SaaS-Bereitstellungsverträge und -AGB (Bereitsteller & Anbieter)
- SaaS-Nachnutzungsverträge und -AGB (Kunde / Bündelnde Organisation & Anbieter)
- SaaS-Sub-Nachnutzungsverträge (Klient und Bündelnde Organisation)
- Ansichten von Abstimmungsergebnissen (Kunde & Bereitsteller sowie Klient & Bündelnde Organisation)
Diese stehen jeweils auf den Seiten der Anbieter zum Download bereit:
Weitere Musterverträge und Ansichten stehen im Download-Bereich der Informationsseiten zum EfA-Marktplatz zur Verfügung.
Welche Rolle im EfA-Marktplatz ist die richtige für meine Organisation?
Um den Marktplatz für EfA-Leistungen vollumfänglich nutzen zu können, stehen eine Reihe von Rollen zur Verfügung. Welche Rolle(n) für Ihre Organisation in Frage kommt / kommen, können Sie anhand der folgenden Übersicht entscheiden.
Sie wissen bereits, welche Rolle Ihre Organisation benötigt? Wie Sie Ihre Organisation im Marktplatz registrieren, erfahren Sie über den folgenden Link: Im Marktplatz für EfA-Leistungen registrieren und akkreditieren
Hinweis: Es können auch mehrere Rollen für eine Organisation beantragt und parallel genutzt werden. Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Registrierungswege.
Bereitsteller
Sie haben EfA-Leistungen, EfA-Finanziert-Leistungen oder IT-Leistungen in Ihrem Portfolio, welche Sie über den Marktplatz anbieten möchten? Dann registrieren und akkreditieren Sie Ihre Organisation als Bereitsteller im Marktplatz. Nach erfolgreicher Registrierung / Akkreditierung können Sie Ihre Produkte in den Marktplatz einstellen und anbieten.
Kunde
Ihre Organisation möchte EfA-Leistungen für sich und ihre angeschlossene Behörden direkt nachnutzen? Dann registrieren und akkreditieren Sie Ihre Organisation als Kunde im Marktplatz. Nach erfolgreicher Registrierung / Akkreditierung können Sie Produkte zur direkten Nachnutzung erwerben.
Klient
Für Ihre Kommune gibt es eine Bündelnde Organisation, einen zuständigen Kommunalvertreter oder Ihr Bundesland kümmert sich zentral um die rechtliche und organisatorische Nachnutzung von EfA-Leistungen / EfA-Finanziert-Leistungen? Dann kontaktieren Sie Ihre Ansprechperson seitens Bündelnder Organisation oder Bundesland und bitten diese, Ihnen einen Registrierungslink zuzusenden. Mit diesem Registrierungslink können Sie sich im Marktplatz direkt bei Ihrer Bündelnden Organisation registrieren und akkreditieren und über diese Leistungen aus dem Marktplatz beziehen.
Bündelnde Organisation
Sie sind als Land / Kommunalvertreter zentral für die Nachnutzung von EfA-Leistungen zuständig?
welcher Ihrer Organisation ggf. ein Nutzerkonto für eine Bündelnde Organisation einrichtet.
2. Laden Sie Ihnen zugehörige Kommunen im Nachhinein ein, sich bei Ihnen als Bündelnde Organisation direkt zu akkreditieren. Wie das funktioniert, erfahren Sie auf der folgenden Seite: Als Bündelnde Organisation Klienten in den EfA-Marktplatz einladen.
Wie kann meine Organisation den EfA-Marktplatz nutzen?
Der EfA-Marktplatz vereinfacht und digitalisiert die Bereitstellung und Nachnutzung von EfA-Leistungen für Bundesländern, Kommunen und öffentliche IT-Dienstleister. Dabei werden sowohl rechtliche Fragen geklärt als auch organisatorische Prozesse optimiert.
Voraussetzung für die Nutzung des Marktplatzes ist ein Inhouse-Verhältnis zu einem der beiden Anbieter im Marktplatz – FITKO oder govdigital eG.
Über die folgenden Informationen und Links können Sie erfahren, ob Ihre Organisation in einem Inhouse-Verhältnis zu einem der beiden Anbieter steht:
In einem Inhouse-Verhältnis zu Anbieter FITKO stehen die unmittelbaren Verwaltungen des Bundes und der Bundesländer.
Ein Inhouse-Verhältnis zu Anbieter govdigital besteht für Mitglieder der Genossenschaft, größtenteils sind dies öffentliche IT-Dienstleister. Ebenfalls inhouse-fähig sind die Träger bzw. Gesellschafter der öffentlichen IT-Dienstleister sowie Kommunen als Träger ihres regionalen IT-Dienstleisters – unter der Voraussetzung, dass dieser Mitglied der govdigital ist.
Aufgrund der Mitgliedschaft der FITKO bei govdigital besteht zudem ein Inhouse-Verhältnis der govdigital eG zur gesamten unmittelbaren Verwaltung des Bundes und der Bundesländer. Näheres dazu sowie eine Übersicht der Mitglieder der govdigital eG finden Sie unter:
Wie registriere ich mich und meine Organisation im Marktplatz?
Um Ihre Organisation im EfA-Marktplatz zu registrieren, müssen Sie zuerst entscheiden, in welcher Rolle Ihre Organisation den Marktplatz nutzen möchte. Welche Rollen es gibt und welche für Ihre Organisation passt, erfahren Sie hier als Antwort auf die Frage: Welche Rolle ist die richtige für meine Organisation?
Kunde und / oder Bereitsteller im Marktplatz werden
Die Registrierung einer Organisation als Kunde und / oder Bereitsteller erfolgt in einem mehrschrittigen Prozess gemeinsam mit dem Akkreditierungsprozess. In dessen Verlauf werden verschiedene Daten zu Ihrer Organisation und der registrierenden Person abgefragt.
Bitte klicken Sie auf das Icon Männchen am rechten oberen Bildschirmrand und dann im Anmeldefenster auf den Button „Registrieren“.
Erfahren Sie wie Ihre Organisation sich als Kunde und / oder Bereitsteller registrieren und akkreditieren kann:
Bündelnde Organisation im Marktplatz werden
- Bitte kontaktieren Sie den Marktplatz-Betreiber, welcher Ihrer Organisation ggf. ein Nutzerkonto für eine Bündelnde Organisation einrichtet.
Bitte nutzen Sie NICHT das Registrierungsformular für Kunden und Bereitsteller. - Laden Sie Ihnen zugehörige Kommunen im Nachhinein ein, sich bei Ihnen als Klienten zu akkreditieren. Eine Schritt-für-Schritt Anleitung, wie Sie als Bündelnde Organisation Ihre Klienten in den Marktplatz einladen können, finden Sie auf der Seite Klienten in den EfA-Marktplatz einladen.
Klient einer Bündelnden Organisation im Marktplatz werden
Bitte kontaktieren Sie Ihre Bündelnde Organisation. Diese wird Ihnen einen Registrierungslink zusenden. Mit Hilfe des Links gelangen Sie in ein Registrierungsformular für Klienten dieser Bündelnden Organisation.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Klient einer Bündelnden Organisation werden.
Bitte nutzen Sie NICHT das übliche Registrierungsformular für Kunden und Bereitsteller.