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Release 14 ist da und bringt mehr Übersicht: Verträge bleiben durch anpassbare Ansprechpersonen aktuell, AGB-Musterdokumente sind zentral zusammengefasst und eine neue Release-Seite zeigt die Entwicklungen seit 2022.

Häufig gestellte Fragen - FAQ

Auf dieser Seite haben wir die am häufigsten gestellten Fragen rund um den EfA-Marktplatz zusammengestellt und beantwortet. Diese umfassen sowohl allgemeine als auch rechtliche Fragen.

Hinweis: Diese Seite befindet sich aktuell noch im Aufbau, weshalb Inhalte laufend angepasst werden. (Letzte Aktualisierung: 28.07.2025)

Themengebiete

1. Allgemeines zum EfA-Marktplatz

Fragen, die sich mit dem grundsätzlichen Verständnis des EfA-Marktplatzes und relevanter Begriffe beschäftigen.

2. Nutzung und Beteiligung

Fragen rund um die operative Teilnahme und Registrierung sowie Nutzungsmöglichkeiten für Organisationen in unterschiedlichen Rollen.

3. Verträge, Finanzierung und rechtliche Rahmenbedingungen

Fragen zu Verträgen, AGB, Finanzierungsmodellen und formellen Bedingungen.

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1. Allgemeines zum EfA-Marktplatz

Fragen, die sich mit dem grundsätzlichen Verständnis des EfA-Marktplatzes und relevanter Begriffe beschäftigen.

Was ist der Marktplatz für EfA-Leistungen?

Der Marktplatz für EfA-Leistungen (auch EfA-Marktplatz genannt) ist ein Produkt des IT-Planungsrats und ermöglicht den bundesweiten Austausch digitaler Leistungen.

Neben Kernfunktionalitäten, Informationen, Vertragsanbahnung und Vertragsschluss, nimmt sich der der EfA-Marktplatz schrittweise auch organisatorischen, vergaberechtlichen, prozessualen und wirtschaftlichen Aspekten der Nachnutzung von EfA-Leistungen an.

Interessierte Kommunen, öffentliche IT-Dienstleister und Bundesländer können sich im Marktplatz für EfA-Leistungen registrieren und akkreditieren. Dazu müssen sie weder Träger von FITKO sein, noch Mitglied bei govdigital eG, jedoch in einem Inhouse-Verhältnis zu mindestens einem der beiden Anbieter stehen.

Weiterlesen:
Was bedeutet Inhouse-Verhältnis?
Wie registriere ich mich und meine Organisation im Marktplatz?

Ist der EfA-Marktplatz verbindlich?

Seit 2024 ist der EfA-Marktplatz verbindlich

Der Marktplatz für EfA-Leistungen ist seit dem Jahr 2024 die zentrale Plattform für die Nachnutzung von EfA-Leistungen. Im Beschluss des IT-Planungsrats heißt es dazu: „Der IT-Planungsrat beschließt, dass der Marktplatz für die digitale Verwaltung als Plattform zum Ebenen übergreifenden Austausch von IT-Leistungen von Bereitstellern und Nachnutzern der EfA-Leistungen spätestens ab dem 01.04.2024 verbindlich zu nutzen ist.(…)“

Wer kann den EfA-Marktplatz nutzen?

Interessierte Kommunen, öffentliche IT-Dienstleister und Bundesländer können sich im Marktplatz für EfA-Leistungen registrieren und akkreditieren.
Dazu müssen die Organisationen weder Träger der FITKO sein, noch müssen sie Mitglied bei govdigital eG sein. Voraussetzung für eine erfolgreiche Registrierung und Akkreditierung im EfA-Marktplatz, ist in ein so genanntes Inhouse-Verhältnis zu mindestens einer der beiden Anbieter.

Weiterlesen:
Wie kann meine Organisation den Marktplatz nutzen?
Wie registriere ich mich und meine Organisation im Marktplatz?

Was ist eine EfA-Leistung?

„Einer für Alle“ (EfA) beschreibt die Idee, dass eine einmal entwickelte digitale Verwaltungsanwendung für alle Behörden und Verwaltungen nutzbar sein soll. Das bedeutet, dass ein Bundesland oder eine Allianz aus mehreren Bundesländern eine digitale Verwaltungsleistung zentral entwickelt und betreibt.
Üblicherweise sind Entwicklung und Betrieb bei einem öffentlichen IT-Dienstleister beauftragt worden.

Was hat der EfA-Marktplatz damit zu tun?

Eine EfA-Leistung kann in den Marktplatz eingestellt und anschließend anderen IT-Dienstleistern, Verwaltungen, Behörden, Bundesländern und Kommunen zur Bestellung angeboten werden.

Was sind EfA-Mindestanforderungen?

EfA-Mindestanforderungen sind Kriterien, die von Bund und Ländern entwickelt wurden, um die Nachnutzbarkeit im Sinne des EfA-Prinzips sicherzustellen.

Was ist eine EfA-Finanziert-Leistung?

Bund und Länder haben eine Auswahl an EfA-Leistungen in den Mittelpunkt gestellt, welche besonders häufig von Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen genutzt werden. Dabei handelt es sich um vorherige Fokusleistungen und Leistungen von föderalem Interesse. Diese EfA-Leistungen werden aktuell mit besonderer finanzieller Unterstützung durch Bund und Länder bis in die Kommunen bereitgestellt. Im Marktplatz sind sie nach Veröffentlichung durch dieses Symbol als „EfA-Finanziert“ gekennzeichnet:

Icon als Symbol für EfA finanzierte Leistung im Marktplatz

Beschluss des IT-Planungsrat

„(…) Der IT-Planungsrat hat in seiner 44. Sitzung beschlossen, die gemeinsam finanzierten EfA-Verfahren vollständig aus dem Budget der FITKO zu finanzieren.

„(…) Intention des Beschlusses ist es, die operative Abwicklung in der jetzigen Start- und Umstellungsphase zu vereinfachen und damit zu einer Dynamisierung des Roll-Outs hin zu der Flächendeckung beizutragen.“

Externer Link zum IT-Planungsrats-Beschluss 2024/25


Übersicht der verfügbaren EfA-Finanziert-Leistungen im Marktplatz (Stand Januar 2025)

  • Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen, Antragsservice (EFA-202501-00212)
  • Anlagengenehmigung und -zulassung (EFA-202405-00149)
  • Annexleistungen Personalausweis (EFA-202403-00135)
  • Aufenthaltstitel, Aufenthaltskarten und aufenthaltsrelevante Bescheinigungen, Beschäftigungserlaubnis (EFA-202311-00106)
  • Ehe-EfA: Basispaket (EFA-202308-00088), Gesamtpaket (EFA-202308-00089)
  • Breitband-Portal – Zustimmung zur Leitungsverlegung nach § 127 Abs. 1-3, 6-8 TKG (EFA-202401-00118)
  • Digitale Baugenehmigung (ehem. Bauantrag) (EFA-202312-00111)
  • Digitale Bestellung / Lieferantencockpit (LC) – Elektronischer Bestellprozess (OZG ID 10591) (EFA-202310-00099)
  • Einbürgerung (EFA-202408-00181)
  • Elektronische Wohnsitzanmeldung (EFA-202304-00034)
  • Elterngeld Digital (EFA-202307-00085)
  • Fahrtenschreiber (EFA-202401-00122)
  • Führerschein (EFA-202304-00051)
  • handwerk:digital – Handwerksgründung, -register, -karte (EFA-202307-00084)
  • i-Kfz Stufe 4: Kfz-Zulassung, Ummeldung, Wiederanmeldung und Außerbetriebsetzung für jur. und nat. Personen (EFA-202402-00123)
  • Präqualifizierungsservice – Amtliches Verzeichnis (EFA-202310-00103)
  • Sozialplattform, bestehend aus 13 OZG-Einzelleistungen mit 93 LeiKa-Leistungen (EFA-202412-00203)
  • Unterhaltsvorschuss Online (UVO) (EFA-202302-00028)
  • Verpflichtungserklärung (EFA-202312-00114)
  • W@ffenrechtliche Erlaubnisse (EFA-202403-00132)
  • Wohngeld (EFA-202304-00060)
  • WSP.NRW (EFA-202401-00115)

Wer sind die Anbieter (Vertragspartner) im EfA-Marktplatz

Anbieter haben im EfA-Marktplatz eine zentrale Funktion: Sie schließen als Vertragspartner Bereitstellungsverträge mit Bereitstellern von EfA-Leistungen und Nachnutzungsverträge mit Kunden und Bündelnden Organisationen.
Anbieter ermöglichen durch ihre unterschiedlichen Inhouse-Modelle die rechtlich verbindliche und organisatorisch sichere Nachnutzung von EfA-Leistungen über alle föderalen Ebenen hinweg bis in die Kommunen.

Es gibt aktuell zwei Anbieter im EfA-Marktplatz, die sich ergänzen und gemeinsam in der Lage sind, EfA-Nachnutzung im gesamten Bundesgebiet zu ermöglichen – FITKO und govdigital.

  • Allgemeine Informationen zu den Anbietern im Marktplatz für EfA-Leistungen
  • Anbieter FITKO ermöglicht einen Leistungsaustausch unter den Trägern der FITKO – das sind alle Länder und der Bund.
  • Anbieter govdigital bietet zudem eine Reichweite bis in die Kommunen.

Wo ist der Unterschied zwischen FITKO und govdigital?

Anbieter FITKO ermöglicht einen Leistungsaustausch unter den Trägern der FITKO – das sind alle Länder (inklusive Bündelnde Organisationen) und der Bund. Diese haben ein Inhouse-Verhältnis zur FITKO.

Anbieter govdigital bietet den direkten Einkauf von EfA-Leistungen für Kommunen, vorausgesetzt sie haben ein Inhouse-Verhältnis.

Eine Inhouse-Beziehung zu Anbieter govdigital eG haben Genossenschaftsmitglieder, IT-Dienstleister und deren Träger bzw. Gesellschafter und Kommunen als Träger ihres regionalen IT- Dienstleisters (insofern dieser Mitglied der govdigital eG ist).

Welche Funktionen beinhaltet der EfA-Marktplatz?

Der Marktplatz für EfA-Leistungen wird seit 2022 in kontinuierlichen Release-Zyklen weiterentwickelt. Er bietet Funktionen zur strukturierten Darstellung und Recherche digitaler Verwaltungsleistungen nach dem Einer-für-Alle-Prinzip (EfA-Leistungen), digitale Prozesse zur Interessenbekundung, Abstimmung, Bestellung bis hin zum Vertragsschluss und einer integrierten Vertragsmappe.

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2. Nutzung und Beteiligung

Fragen rund um die operative Teilnahme und Registrierung sowie Nutzungsmöglichkeiten für Organisationen in unterschiedlichen Rollen.

Welche Rolle im EfA-Marktplatz ist die richtige für meine Organisation?

Um den Marktplatz für EfA-Leistungen vollumfänglich nutzen zu können, stehen eine Reihe von Rollen zur Verfügung. Welche Rolle(n) für Ihre Organisation in Frage kommt / kommen, können Sie anhand der nachfolgenden Übersicht entscheiden.

Weiterlesen: Wie registriere ich mich und meine Organisation im Marktplatz?

Hinweis: Es können auch mehrere Rollen für eine Organisation beantragt und parallel genutzt werden. Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Registrierungswege.


Bereitsteller

Bundesländer und IT-Dienstleister, welche durch einheitliche Bereitstellungsverträge mit einem oder beiden Anbietern (FITKO und / oder govdigital), EfA-Leistungen im Marktplatz bereitstellen. Die bereitgestellten Leistungen können dann von Kunden zur Nachnutzung beim passenden Anbieter bestellt werden bzw. von Klienten bei ihrer Bündelnden Organisation.

Sie haben EfA-Leistungen, EfA-Finanziert-Leistungen oder IT-Leistungen in Ihrem Portfolio, welche Sie über den Marktplatz anbieten möchten? Dann registrieren und akkreditieren Sie Ihre Organisation als Bereitsteller im Marktplatz. Nach erfolgreicher Registrierung / Akkreditierung können Sie Ihre Produkte in den Marktplatz einstellen und anbieten.


Kunde

Bundesländer, Kommunen oder IT-Dienstleister, welche direkt beim jeweiligen Anbieter (FITKO oder govdigital eG) im Marktplatz EfA-Leistungen bestellen.
Kunden bestellen Leistungen im Marktplatz, welche sie für sich selbst oder ihre Behörden nachnutzen möchten.

Ihre Organisation möchte EfA-Leistungen für sich und ihre angeschlossene Behörden direkt nachnutzen? Dann registrieren und akkreditieren Sie Ihre Organisation als Kunde im Marktplatz. Nach erfolgreicher Registrierung / Akkreditierung können Sie Produkte zur direkten Nachnutzung erwerben.


Klient

Klienten sind direkte Kunden von Bündelnde Organisationen. Sie können Produkte aus dem Marktplatz nur über ihre Bündelnde Organisation beziehen und schließen bei einer Bestellung einen Sub-Nachnutzungsvertrag mit ihrer Bündelnden Organisation.

Für Ihre Kommune gibt es eine Bündelnde Organisation, einen zuständigen Kommunalvertreter oder Ihr Bundesland kümmert sich zentral um die rechtliche und organisatorische Nachnutzung von EfA-Leistungen / EfA-Finanziert-Leistungen? Dann kontaktieren Sie Ihre Ansprechperson seitens Bündelnder Organisation oder Bundesland und bitten diese, Ihnen einen Registrierungslink zuzusenden. Mit diesem Registrierungslink können Sie sich im Marktplatz direkt bei Ihrer Bündelnden Organisation registrieren und akkreditieren und über diese Leistungen aus dem Marktplatz beziehen.

Hinweis: Aktuell kann jede registrierte Organisation in der Rolle Klient nur einer Bündelnden Organisation zugehören. Für die Zugehörigkeit zu einer weiteren Bündelnden Organisation muss die Organisation die Rolle Klient erneut über eine Bündelnde Organisation beantragen. Auf dieser Seite erfahren Sie, wie eine Organisation sich als Klient im Marktplatz registrieren und sich bei einer Bündelnden Organisation akkreditieren kann.


Bündelnde Organisation

Bündelnde Organisationen können als Abrufbesteller EfA-Leistungen über den Anbieter FITKO erwerben, um diese zum Beispiel im Nachhinein und ohne weitere vertragliche Hürden, an zugehörige Klienten weiterzugeben.

Bündelnde Organisationen können ebenfalls Sammelbestellungen für zugehörige Kommunen (Klienten) aufgrund vorher eingegangener Produktanfragen durchführen. Dabei sorgen für die rechtliche und organisatorische Abwicklung des Leistungsaustauschs von Online-Diensten und stellen diese, inklusive eines zur (Sub-)Nachnutzungsvertrags für Ihre zugehörigen Klienten bereit.

 Sie sind als Land / Kommunalvertreter zentral für die Nachnutzung von EfA-Leistungen zuständig?

  1. Bitte kontaktieren Sie den Marktplatz-Betreiber,

welcher Ihrer Organisation ggf. ein Nutzerkonto für eine Bündelnde Organisation einrichtet.

2. Laden Sie Ihnen zugehörige Kommunen im Nachhinein ein, sich bei Ihnen als Bündelnde Organisation direkt zu akkreditieren. Wie das funktioniert, erfahren Sie auf der folgenden Seite: Als Bündelnde Organisation Klienten in den EfA-Marktplatz einladen.

Wie kann meine Organisation den EfA-Marktplatz nutzen?

Der EfA-Marktplatz vereinfacht und digitalisiert die Bereitstellung und Nachnutzung von EfA-Leistungen für Bundesländern, Kommunen und öffentliche IT-Dienstleister. Dabei werden sowohl rechtliche Fragen geklärt als auch organisatorische Prozesse optimiert.

Voraussetzung für die Nutzung des Marktplatzes ist ein Inhouse-Verhältnis zu einem der beiden Anbieter im Marktplatz – FITKO oder govdigital eG.

Über die folgenden Informationen und Links können Sie erfahren, ob Ihre Organisation in einem Inhouse-Verhältnis zu einem der beiden Anbieter steht:

In einem Inhouse-Verhältnis zu Anbieter FITKO stehen die unmittelbaren Verwaltungen des Bundes und der Bundesländer.

Ein Inhouse-Verhältnis zu Anbieter govdigital besteht für Mitglieder der Genossenschaft, größtenteils sind dies öffentliche IT-Dienstleister. Ebenfalls inhouse-fähig sind die Träger bzw. Gesellschafter der öffentlichen IT-Dienstleister sowie Kommunen als Träger ihres regionalen IT-Dienstleisters – unter der Voraussetzung, dass dieser Mitglied der govdigital ist.
Aufgrund der Mitgliedschaft der FITKO bei govdigital besteht zudem ein Inhouse-Verhältnis der govdigital eG zur gesamten unmittelbaren Verwaltung des Bundes und der Bundesländer. Näheres dazu sowie eine Übersicht der Mitglieder der govdigital eG finden Sie unter:

Wie registriere ich mich und meine Organisation im Marktplatz?

Um Ihre Organisation im EfA-Marktplatz zu registrieren, müssen Sie zuerst entscheiden, in welcher Rolle Ihre Organisation den Marktplatz nutzen möchte. Welche Rollen es gibt und welche für Ihre Organisation passt, erfahren Sie hier als Antwort auf die Frage: Welche Rolle ist die richtige für meine Organisation?

Folgende Hinweise bitte beachten:

Nur die erste berechtigte Person einer Organisation muss den jeweiligen Registrierungs- und Akkreditierungsprozess durchlaufen. Alle weiteren Nutzenden können der Organisation später hinzugefügt werden.

Falls Ihre Organisation bereits im Marktplatz aktiv ist, können Sie sich durch eine Person innerhalb Ihrer Organisation, die bereits den Marktplatz nutzt, als neuer Benutzer hinzufügen lassen.

Kunde und / oder Bereitsteller im Marktplatz werden

Die Registrierung einer Organisation als Kunde und / oder Bereitsteller erfolgt in einem mehrschrittigen Prozess gemeinsam mit dem Akkreditierungsprozess. In dessen Verlauf werden verschiedene Daten zu Ihrer Organisation und der registrierenden Person abgefragt.

Bitte klicken Sie auf das Icon Männchen am rechten oberen Bildschirmrand und dann im Anmeldefenster auf den Button „Registrieren“.

Wie Sie Ihre Organisation als Kunde und / oder Bereitsteller registrieren und akkreditieren können, erfahren Sie hier.

Bündelnde Organisation im Marktplatz werden

  1. Bitte kontaktieren Sie den Marktplatz-Betreiber, welcher Ihrer Organisation ggf. ein Nutzerkonto für eine Bündelnde Organisation einrichtet.
    Bitte nutzen Sie NICHT das Registrierungsformular für Kunden und Bereitsteller.
  2. Laden Sie Ihnen zugehörige Kommunen im Nachhinein ein, sich bei Ihnen als Klienten zu akkreditieren. Eine Schritt-für-Schritt Anleitung, wie Sie als Bündelnde Organisation Ihre Klienten in den Marktplatz einladen können, finden Sie auf der Seite Klienten in den EfA-Marktplatz einladen.

Klient einer Bündelnden Organisation im Marktplatz werden

Bitte kontaktieren Sie Ihre Bündelnde Organisation. Diese wird Ihnen einen Registrierungslink zusenden. Mit Hilfe des Links gelangen Sie in ein Registrierungsformular für Klienten dieser Bündelnden Organisation.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Klient einer Bündelnden Organisation werden.
Bitte nutzen Sie NICHT das übliche Registrierungsformular für Kunden und Bereitsteller.

Kann eine Kommune EfA-Leistungen über den Marktplatz bestellen, obwohl die Beschaffung im Bundesland zentral organisiert ist?

Ja, technisch ist es möglich, dass eine Kommune (in der Rolle Kunde) auch dann eigenständig EfA-Leistungen über den Marktplatz bestellt, wenn im jeweiligen Bundesland eine zentrale Beschaffungsstelle – etwa eine zuständige Organisation oder das Land selbst (jeweils in der Rolle Bündelnde Organisation) – zuständig ist. Wir empfehlen jedoch dringend, dies zuvor innerhalb des Bundeslands abzustimmen. Der Marktplatz macht keine Vorgaben dazu.

Wie kann man automatische Systembenachrichtigungen erhalten / nicht mehr erhalten?

Melden Sie sich im System an und folgen über die Navigation dem Pfad Einstellungen > Abonnements

Hier können Sie auswählen, welche Arten von Informationen Sie direkt an Ihre E-Mail-Adresse erhalten möchten:

  1. Systembenachrichtigungen
  2. Neuigkeiten / Newsletter

Zur Anleitung für den Bereich Benachrichtigungen (Abonnements)

Wie kann ich Feedback geben?

Feedback von Nutzenden ist wichtig, damit der EfA-Marktplatz bedarfsgerecht weiterentwickelt werden kann. Für strukturiertes Feedback steht ein Formular zur Verfügung:

Wie melde ich mich zur Online-Sprechstunde an?

Jeden Mittwoch von 13 bis 14 Uhr findet eine Online-Sprechstunde für Fragen zur Nutzung des EfA-Marktplatzes statt.

Die Sprechstunde richtet sich an bereits aktive Nutzende des Marktplatz für EfA-Leistungen, also bereits registrierte und akkreditierte Klienten von Bündelnden Organisationen, Bündelnde Organisationen, Bereitsteller und Kunden.

Auch Gastnutzende, welche Fragen zur künftigen Registrierung und Akkreditierung haben, sind herzlich eingeladen, an der Online-Sprechstunde teilzunehmen.

Wie melde ich mich zum Newsletter “Neuigkeiten vom Marktplatz für EfA-Leistungen” an?

Melden Sie sich im System an und folgen über die Navigation dem Pfad Einstellungen > Abonnements

Hier können Sie auswählen, welche Arten von Informationen Sie direkt an Ihre E-Mail-Adresse erhalten möchten:

  1. Systembenachrichtigungen
  2. Neuigkeiten / Newsletter

Zur Anleitung für den Bereich Benachrichtigungen (Abonnements)

Wo kann ich mich über die Weiterentwicklung/Releases informieren?

Der EfA-Marktplatz wird in Release-Zyklen entwickelt. Diese sind chronologisch dokumentiert.

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3. Verträge, Finanzierung und rechtliche Rahmenbedingungen

Fragen zu Verträgen, AGB, Finanzierungsmodellen und formellen Bedingungen.

Was bedeutet Inhouse-Verhältnis?

Damit sich Organisationen im Marktplatz für EfA-Leistungen registrieren und akkreditieren können, müssen sie in einem Inhouse-Verhältnis zu einem der beiden Anbieter FITKO oder govdigital eG stehen.

Inhouse-Verhältnis zu Anbieter FITKO:

In einer Inhouse-Beziehung zu Anbieter FITKO stehen unmittelbare Verwaltung des Bundes und der Bundesländer.

Inhouse-Verhältnis zu Anbieter govdigital eG:

Eine Inhouse-Beziehung zu Anbieter govdigital eG haben Genossenschaftsmitglieder, IT-Dienstleister und deren Träger bzw. Gesellschafter und Kommunen als Träger ihres regionalen IT- Dienstleisters (insofern dieser Mitglied der govdigital eG ist).
Aufgrund der Mitgliedschaft der FITKO besteht zudem ein Inhouse-Verhältnis der govdigital eG zur gesamten unmittelbaren Verwaltung des Bundes und der Bundesländer.

Wo kann ich mir Musterverträge ansehen?

Muster von Vertragsdokumenten und Ansichten von Abstimmungen betreffen unterschiedliche Vertragsbeziehungen zwischen den Akteuren.

  • SaaS-Bereitstellungsverträge und -AGB (Bereitsteller & Anbieter)
  • SaaS-Nachnutzungsverträge und -AGB (Kunde / Bündelnde Organisation & Anbieter)
  • SaaS-Sub-Nachnutzungsverträge (Klient und Bündelnde Organisation)
  • Ansichten von Abstimmungsergebnissen (Kunde & Bereitsteller sowie Klient & Bündelnde Organisation)

Diese stehen jeweils auf den Seiten der Anbieter zum Download bereit:

Weitere Musterverträge und Ansichten stehen im Download-Bereich der Informationsseiten zum EfA-Marktplatz zur Verfügung.

Was bedeutet „einheitliche Verträge“ für die Bereitstellung von EfA-Leistungen?

Seit März 2023 verwenden die Anbieter FITKO und govdigital inhaltlich mehrheitlich identische Bereitstellungs-AGB und -Vertragsvorlagen. Eine EfA-Leistung kann damit zwei Anbietern unter identischen Bedingungen angeboten werden. Für Bereitsteller ist damit die Abgabe eines EfA-Angebots an beide Anbieter deutlich vereinfacht, die Vertragsketten sind eindeutig und überschaubar.

Der Marktplatz ermöglicht mit diesem Schritt einen rechtlichen EfA-Leistungsstandard. Damit wurde ein Änderungswunsch der Länder umgesetzt. Vertragsänderungen werden künftig im Gleichschritt zwischen FITKO und govdigital erfolgen. Mit dem rechtlichen Standard werden juristische Prüfungen für unterschiedliche Verträge vermieden und das Vertragsmanagement entlastet.

Wie kann ein bestehender Nachnutzungsvertrag gekündigt werden?

Der Nachnutzer (Kunde, Bündelnde Organisation) muss gegenüber dem Anbieter mindestens in Textform (z. B. E-Mail) kündigen.

Hinweis für die Kündigung eines Bereitstellungsvertrags seitens Bereitsteller: laut den Bereitstellungs-AGB muss der Bereitstellungsvertrag derzeit ordentlich schriftlich (eigenhändig unterzeichnet oder qualifizierte elektronische Signatur) gekündigt werden.

  • Dann ist eine Kündigung nach den Regelungen für die ordentliche Kündigung (13.1 Nachnutzungs-AGB) möglich.
  • Eine Kündigung wegen Leistungsänderung läuft nach 13.2.
  • Eine außerordentliche Kündigung nach 13.3 wäre nur bei Vorliegen der Voraussetzungen möglich. Das ist im Einzelfall zu prüfen.

Wer trägt die Betriebskosten für die Nachnutzung?

Es werden Betriebs- und Weiterentwicklungskosten berücksichtigt, die laut „Kosten- und Preismodell für die Nachnutzung von EfA-Antragsdiensten“ berücksichtigungsfähig sind. (Externer Link) Beschluss 2022/01-AL des IT-Planungsrats.

Für EfA-finanzierte Leistungen gilt außerdem: Betriebs- und Weiterentwicklungskosten (100 %) setzen sich zusammen aus:

  • 50 % nutzungsunabhängiger Anteil (gemeinsam finanziert über das Stammbudget der FITKO)
  • 50 % nutzungsabhängiger Anteil (verteilt auf die nachnutzenden Länder entsprechend dem vereinbarten Kostenverteilungsschlüssel des Bereitstellers)

Wie kann ich meine Rechnungsdaten aktualisieren?

Bitte prüfen Sie regelmäßig die hinterlegten Rechnungsdaten Ihrer Organisation, damit Rechnungen aus dem Marktplatz für EfA-Leistungen reibungslos und ohne Umwege bei Ihnen ankommen können.

Prüfen können Sie dies ganz einfach, indem Sie sich im Marktplatz für EfA-Leistungen mit Ihrem Konto anmelden und dann über das Menü dem Pfad
Administration > Stammdatenpflege > Organisationseinheit
folgen.

Anschließende klicken Sie auf das Symbol „Stift“ in der Spalte Aktionen, um auf die Seite „Organisationseinheit pflegen“ zu gelangen. Dort prüfen Sie bitte, ob

  • die im Bereich „Vertragsdaten“ eingetragenen Daten den Rechnungsdaten entsprechen.
  • Sie ggf. eine „Abweichende Rechnungsanschrift“ eintragen müssen.
  • die Angaben im Bereich „Rechnungsdaten“ aktuell sind.

Wo finde ich Informationen zur FITKO Umsatzsteuerthematik?

Anbieter FITKO erhebt beim Austausch von EfA-Leistungen unter bestimmten Bedingungen keine Umsatzsteuer Zu den aktuellen Informationen zum Thema Umsatzsteuer (Mai 2025)

Anbieter govdigital ist von der Regelung nicht betroffen und erhebt weiterhin Umsatzsteuer.

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