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Starke Leistung! Die EfA-finanzierte Leistung „Sozialplattform“ beinhaltet 13 OZG-Einzelleistungen und 93 zugeordnete Leistungen und steht ab sofort über Anbieter FITKO zur Verfügung.

Als Bündelnde Organisation Klienten in den EfA-Marktplatz einladen

Klienten sind direkte Kunden (zum Beispiel Kommunen) von Bündelnden Organisationen. Sie können Produkte aus dem Marktplatz nur über ihre Bündelnde Organisation beziehen und schließen bei einer Bestellung einen Sub-Nachnutzungsvertrag mit ihrer Bündelnden Organisation.

Potenzielle Klienten einladen und akkreditieren

Damit Sie als Bündelnde Organisation Ihnen zugehörige Kommunen als Klienten im Marktplatz hinzufügen können, sind folgende Schritte notwendig:

  1. Melden Sie sich im Marktplatz an und navigieren über das Menü:
    Administration > Stammdatenpflege > Organisationseinheit
  2. Klicken Sie in der Übersicht Spalte Aktionen auf das Icon Männchen (Einladungslink für Klienten) rechts neben dem Stift.
  3. Markieren und kopieren Sie den vollständigen Einladungslink für Klienten aus dem Dialogfenster.
  4. Fügen Sie den Einladungslink in eine E-Mail ein und versenden diesen an alle potenzielle Klienten (nach vorheriger Absprache mit den betreffenden Kommunen)
    Hinweis: Der E-Mailversand erfolgt außerhalb des EfA-Marktplatzes. Bitte nutzen Sie dafür Ihr übliches E-Mail-Programm.
  5. Jeder Klient registriert sich per Klick auf den von Ihnen zugesendeten Registrierungslink selbständig im Marktplatz. Der Betreiber gibt den Registrierungsantrag frei.
  6. Sie werden per E-Mail informiert, sobald ein Klient seine Registrierung abgeschlossen und damit einen Akkreditierungsantrag bei Ihnen als Bündelnde Organisation gestellt hat.
    Hinweis: E-Mail vermisst? Bitte sehen Sie auch in Ihrem Spam-Ordner und im Papierkorb nach.
  7. Sie können nun den Akkreditierungsantrag Ihres Klienten prüfen und freigeben.
    Navigieren Sie über das Menü: Administration > Akkreditierungsübersichten > Klienten
    Dort können Sie Akkreditierungsanträge Ihrer Klienten freigeben oder ggf. weitere Informationen
    anfordern.
    Hinweis: Erst nach Ihrer Freigabe eines Akkreditierungsantrags kann Ihr Klient Produkte bei Ihnen als zuständige Bündelnde Organisation anfragen.