Aktueller Hinweis: Wenn EfA-Leistungen im Rahmen der Erfüllung hoheitlicher Aufgaben nachgenutzt werden, fällt im FIT-Store auf dem Marktplatz für EfA-Leistungen seitens der FITKO keine Umsatzsteuer an. Entgeltfelder sind weiterhin zu befüllen. Link zu weiteren Informationen
Wer kann den FIT-Store nutzen?
Aus rechtlichen Gründen können nur die Behörden, die im Namen der Träger der FITKO (Bund und Länder) Verträge schließen dürfen, sowie Mitglieder der interöffentlichen Kooperationsvereinbarung den FIT-Store nutzen und Angebote der FITKO im Marktplatz für EfA-Leistungen anbieten und / oder digital bestellen.
Da die kommunale Nachnutzung von FIT-Store Leistungen Länderorganisation ist, wird diese in der Regel über die OZG-Koordinatoren und -Koordinatorinnen Ihres Landes (externer Link) realisiert.
Aktuelle Information zum Thema Umsatzsteuer (Mai 2025)
Die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben sich mit der Frage der Umsatzsteuerbarkeit bei der Weitergabe der EfA-Leistungen nach OZG, u.a. über den FIT-Store der FITKO AöR auf dem Marktplatz für EfA-Leistungen befasst.
Als Information über das Ergebnis dieser Beratung stellen wir ein Informationsschreiben zum Herunterladen bereit.
Erste Schritte im Marktplatz für Bereitsteller und Kunden
Wie kann eine Behörde als Bereitsteller Angebote abgeben oder als Kunde ein Angebot erwerben?
Bereitsteller
- Registrieren: Erstellen Sie im Marktplatz ein Organisationskonto.
- Akkreditieren Sie Ihre Organisation beim Anbieter FITKO. Ein Nachweis für das Inhouse-Verhältnis ist nicht erforderlich, wenn sich dies bereits aus der Behördenbezeichnung ergibt.
- Tragen Sie Ihr EfA-Leistungs-Angebot in die strukturierte Datenerfassung ein, fügen Sie eine fachliche Beschreibung und weitere Dokumente bei und übermitteln Sie dieses.
- Nach Annahme durch die FITKO wird das Angebot im Marktplatz sichtbar und ist digital bestellbar.
- Bekundet ein Kunde für eine Leistung sein Interesse, startet ein Abstimmungsprozess mit dem jeweiligen Bereitsteller.
Kunde
- Registrieren: Erstellen Sie im Marktplatz ein Organisationskonto.
- Akkreditieren Sie Ihre Organisation beim Anbieter FITKO. Ein Nachweis für das Inhouse-Verhältnis ist nicht erforderlich, wenn sich dies bereits aus der Behördenbezeichnung ergibt.
- Geben Sie im Marktplatz für den Online-Dienst, welchen Sie nutzen wollen, eine Interessenbekundung ab.
- Es wird ein Abstimmungsprozess initiiert, in welchem Ihnen das konkrete Entgelt mitgeteilt wird oder weitere Informationen angefordert werden.
- Die FITKO prüft das Abstimmungsergebnis und übermittelt das Angebot, welches Sie dann verbindlich annehmen können und damit die Bestellung auslösen.
Verträge (zur Ansicht)
Bei den zur Verfügung gestellten Dokumenten handelt es sich um Muster, die als Vorschau die Einsicht in die Inhalte ermöglichen soll. Der tatsächliche Vertrag wird digital erstellt, sobald der Prozess der Bestellung einer Leistung im Marktplatz abgeschlossen wurde.
Bereitstellungsvertrag und AGB (wird zwischen Bereitsteller und FITKO geschlossen)
Änderungen
Nachnutzungsvertrag und AGB (wird zwischen Kunde und FITKO geschlossen)
Änderungen
Sie benötigen weitere Informationen?
FIT-Store FAQ herunterladen (externer Link, PDF, nicht barrierefrei)
Kontakt: fit-store@fitko.de