Informationen zum Marktplatz-Rechnungslauf 2026 verfügbar: alle Details finden Sie hier.
Information zum Marktplatz-Rechnungslauf im Jahr 2026
Rechnungen der Bereitsteller (reguläre EfA-Dienste) bis 01.07.2026
Rechnungen der Bereitsteller für reguläre EfA-Dienste müssen bis Mittwoch, 01.07.2026, bei der FITKO eingegangen sein, damit ein effizienter Rechnungslauf gewährleistet ist.
Senden Sie uns nach Möglichkeit Einzelrechnungen, das heißt: eine Rechnung pro Nachnutzer.
Wenn Sie uns eine Sammelrechnung senden, können wir die Nachnutzungsentgelte erst an Sie auszahlen, wenn die Zahlungen aller Ihrer Nachnutzer bei uns eingegangen sind.
Betriebskosten (jährliches Entgelt) vs. Anbindungskosten (initiales Entgelt)
In jeder Rechnung müssen Betriebskosten (jährliches Entgelt) und Anbindungskosten (initiales Entgelt) als separate Posten ausgewiesen werden. Andernfalls können wir Ihre Rechnung nicht bearbeiten.
Vorgehensweise:
- Senden Sie uns Ihre Rechnung als PDF oder als XRechnung an E-Rechnung@ekrw.hessen.de (Leitweg-Identifikationsnummer: 06-50102019-97). Ihre E-Mail darf nur einen Anhang haben, sonst wird diese – aus technischen Gründen – automatisiert zurückgewiesen.
- Senden Sie die Excel-Tabelle „Rechnungsaufschlüsselung“ an das FIT-Store-Postfach fit-store@fitko.de. Die Tabelle ist einmalig pro bereitgestelltem Online-Dienst zu übermitteln, nicht pro Einzelrechnung. Sie können die Excel-Tabelle „Rechnungsaufschlüsselung“ hier herunterladen. Die Excel-Tabelle „Rechnungsaufschlüsselung“ ist verpflichtend zu nutzen und für den Rechnungslauf im Jahr 2026 die alleinige Basis für die Rechnungen an Ihre Nachnutzer.
- Für Nachnutzer sind die Rechnungen der FITKO nach Rechnungszugang sofort fällig.
- Eventuelle Beanstandungen von Nachnutzern zur rechnerischen und sachlichen Richtigkeit von Rechnungen werden vom FIT-Store-Team an den Bereitsteller weitergeleitet. Die Klärung erfolgt direkt zwischen Bereitsteller und Nachnutzer.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie uns eine Sammelrechnung senden, können wir Nachnutzungsentgelte erst dann zur Auszahlung an Sie anweisen, wenn alle Nachnutzer die Rechnungen bezahlt haben.
Einzelne EfA-Bereitsteller werden in den kommenden Tagen im Auftrag der FITKO kontaktiert
Für einen effizienten, korrekten und fristgerechten Rechnungslauf wird die FITKO im Jahr 2026 von der FIMTEK GmbH unterstützt. Einzelne Bereitsteller können daher in den nächsten Tagen von Mitarbeitenden der FIMTEK GmbH im Auftrag der FITKO kontaktiert werden.
Wer kann den FIT-Store nutzen?
Aus rechtlichen Gründen können nur die Behörden, die im Namen der Träger der FITKO (Bund und Länder) Verträge schließen dürfen, sowie Mitglieder der interöffentlichen Kooperationsvereinbarung den FIT-Store nutzen und Angebote der FITKO im Marktplatz für EfA-Leistungen anbieten und / oder digital bestellen.
Da die kommunale Nachnutzung von FIT-Store Leistungen Länderorganisation ist, wird diese in der Regel über die OZG-Koordinatoren und -Koordinatorinnen Ihres Landes (externer Link) realisiert.
Information zum Thema Umsatzsteuer
Die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben sich mit der Frage der Umsatzsteuerbarkeit bei der Weitergabe der EfA-Leistungen nach OZG, u.a. über den FIT-Store der FITKO AöR auf dem Marktplatz für EfA-Leistungen befasst.
Als Information über das Ergebnis dieser Beratung stellen wir ein Informationsschreiben (Stand Mai 2025) zum Herunterladen bereit.
Erste Schritte im Marktplatz für Bereitsteller und Kunden
Wie kann eine Behörde als Bereitsteller Angebote abgeben oder als Kunde ein Angebot erwerben?
Bereitsteller
- Registrieren: Erstellen Sie im Marktplatz ein Organisationskonto.
- Akkreditieren Sie Ihre Organisation beim Anbieter FITKO. Ein Nachweis für das Inhouse-Verhältnis ist nicht erforderlich, wenn sich dies bereits aus der Behördenbezeichnung ergibt.
- Tragen Sie Ihr EfA-Leistungs-Angebot in die strukturierte Datenerfassung ein, fügen Sie eine fachliche Beschreibung und weitere Dokumente bei und übermitteln Sie dieses.
- Nach Annahme durch die FITKO wird das Angebot im Marktplatz sichtbar und ist digital bestellbar.
- Bekundet ein Kunde für eine Leistung sein Interesse, startet ein Abstimmungsprozess mit dem jeweiligen Bereitsteller.
Kunde
- Registrieren: Erstellen Sie im Marktplatz ein Organisationskonto.
- Akkreditieren Sie Ihre Organisation beim Anbieter FITKO. Ein Nachweis für das Inhouse-Verhältnis ist nicht erforderlich, wenn sich dies bereits aus der Behördenbezeichnung ergibt.
- Geben Sie im Marktplatz für den Online-Dienst, welchen Sie nutzen wollen, eine Interessenbekundung ab.
- Es wird ein Abstimmungsprozess initiiert, in welchem Ihnen das konkrete Entgelt mitgeteilt wird oder weitere Informationen angefordert werden.
- Die FITKO prüft das Abstimmungsergebnis und übermittelt das Angebot, welches Sie dann verbindlich annehmen können und damit die Bestellung auslösen.
Wichtige Dokumente
Für Bereitsteller
Verträge (zur Ansicht)
Bei den zur Verfügung gestellten Dokumenten handelt es sich um Muster, die als Vorschau die Einsicht in die Inhalte ermöglichen soll. Der tatsächliche Vertrag wird digital erstellt, sobald der Prozess der Bestellung einer Leistung im Marktplatz abgeschlossen wurde.
Bereitstellungsvertrag und AGB (wird zwischen Bereitsteller und FITKO geschlossen)
Änderungen
Nachnutzungsvertrag und AGB (wird zwischen Kunde und FITKO geschlossen)
Änderungen
Sie benötigen weitere Informationen?
FIT-Store FAQ herunterladen (externer Link, PDF, nicht barrierefrei)
Kontakt: fit-store@fitko.de