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Release 13 ist da! Welche neuen Features ab sofort zur Verfügung stehen, erfahren Sie in den Marktplatz Release-Informationen (PDF).

Herzlich willkommen auf den Informationsseiten zum Marktplatz für EfA-Leistungen – ein Produkt des IT-Planungsrats

Auf diesen Informationsseiten können Sie sich rund um den Marktplatz für EfA-Leistungen informieren oder sich zur Online Sprechstunde anmelden. Scrollen Sie dafür nach unten oder nutzen Sie die Menüleiste rechts oben.

Oder: Der folgende Button bringt Sie direkt ins System Marktplatz, zum Beispiel, um mit einem Gastzugang EfA-Leistungen zu recherchieren, Ihre Organisation in einer der vier möglichen Rollen zu registrieren oder sich mit Ihrem bestehenden Konto anzumelden, um den EfA-Marktplatz vollumfänglich zu nutzen:

EfA-Prinzip, -Leistungen und -Marktplatz einfach erklärt

Wofür steht „EfA“?

EfA steht für „Einer für Alle“. Das EfA-Prinzip bedeutet, dass ein Bundesland oder eine Länderallianz eine digitale Verwaltungsleistung zentral entwickelt und betreibt, die dann von allen Behörden und Verwaltungen in anderen Bundesländern und Kommunen genutzt werden kann. Das Ziel ist es, die Digitalisierung der Verwaltung voranzutreiben und zu verhindern, dass jede Behörde alle Leistungen selbstständig entwickeln muss.

Was sind EfA-Leistungen?

EfA-Leistungen sind digitale Verwaltungsdienste, die ein Bundesland zentral entwickelt und allen anderen zur Nachnutzung bereitstellt, wie zum Beispiel die digitale Wohnsitzummeldung oder das Elterngeld digital. Üblicherweise sind Entwicklung und Betrieb bei einem öffentlichen IT-Dienstleister beauftragt worden. Die Dienste können über den EfA-Marktplatz bestellt werden dann über standardisierte Schnittstellen bei den nachnutzenden Kommunen angebunden.

Was besagt das Onlinezugangsgesetz (OZG)?

Das OZG verpflichtet Bund und Länder, Verwaltungsleistungen digital bereitzustellen – und zwar bis in die Kommunen. Ziel ist eine sichere, schnelle und nutzerfreundliche Kommunikation zwischen Verwaltungen, Bürger:innen sowie Organisationen. Das OZG berücksichtigt die gegebene Komplexität durch den Föderalismus und sorgt für eine klare Arbeitsteilung, den Aufbau moderner IT-Strukturen und einheitlichen Standards auf allen Ebenen.

Was hat der EfA-Marktplatz damit zu tun?

Der EfA-Marktplatz unterstützt die Umsetzung des OZG, indem er den Austausch von EfA-Leistungen ermöglicht. Eine EfA-Leistung kann in den Marktplatz eingestellt und anschließend anderen IT-Dienstleistern, Verwaltungen, Behörden, Bundesländern und Kommunen zur Bestellung angeboten werden. Dafür stellt der EfA-Marktplatz digitale Bestellprozesse und Vertragsmappen bereit und vereinfacht so die Nachnutzung.

Weitere Antworten finden Sie in unserem Bereich „Häufig gestellten Fragen (FAQ)“

Sie brauchen konkrete Hilfe bei der Nutzung des EfA-Marktplatzes?

Besuchen Sie unsere Online-Sprechstunde
Jeden Mittwoch von 13 bis 14 Uhr

Die Sprechstunde richtet sich an bereits aktive Nutzende des Marktplatz für EfA-Leistungen, also bereits registrierte und akkreditierte Bereitsteller und Kunden.
Auch Gast-Nutzende, welche Fragen zur künftigen Registrierung und Akkreditierung haben, sind herzlich eingeladen, an der Online-Sprechstunde teilzunehmen. Anmeldungen zum nächsten Termin sind jederzeit möglich.

Kennen Sie schon unsere Erklärfilme?

Diese kurzen animierten Clips erleichtern Ihnen den Einstieg in Themen des EfA-Marktplatzes – verständlich, anschaulich, auf den Punkt.

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Bündelnde Organisationen im EfA-Marktplatz
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Das ist der Marktplatz für EfA-Leistungen
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Als Bereitsteller: EfA-Leistungen im Marktplatz einstellen
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Als Bereitsteller: EfA-finanzierte Leistungen im Marktplatz einstellen
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Als Kunde: EfA-Leistungen über den Marktplatz beziehen

Für Nutzende des Marktplatzes und Interessierte

Bundesländer, öffentliche IT-Dienstleistern und Kommunen haben verschiedene Möglichkeiten, um den Marktplatz zu nutzen, je nachdem, wie die EfA-Nachnutzung im eigenen Bundesland organisiert ist.

Grundsätzlich stehen Organisationen folgende Rollen zur Verfügung:

  • Bereitsteller
  • Kunde
  • Bündelnde Organisation
  • Klient einer Bündelnden Organisation

Welche Rolle die richtige für Ihre Organisation ist, erfahren Sie hier.
Allgemeine Informationen zu den Rollen im Marktplatz gibt es hier.
Was es mit der fünften Rolle “Anbieter” auf sich hat, kann man hier nachlesen.

Auf dieser Seite werden viele Fragen rund um den Marktplatz beantwortet.

Musterverträge, Ansichten von Abstimmungsergebnissen und weitere nützliche Informationen für Bündelnde Organisationen, Klienten Kunden und Bereitsteller finden Sie in unserem Download-Bereich.